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Maschinisten für Löschfahrzeuge und Tragkraftspritzen

(Ausbildung nach FwDV 2)

 

 

Lehrgang Zeit Bemerkung

1/2010            Bergham

12.04. bis 24.04.2010 maximal 24 Teilnehmer

2/2010            Teunz

07.06. bis 19.06.2010 entfällt

3/2010            Neunburg v. Wald

21.06. bis 03.07.2010 maximal 24 Teilnehmer

4/2010            Schwandorf

04.10. bis 16.10.2010 maximal 24 Teilnehmer

 

Lehrgangsvoraussetzungen
- abgeschlossene Truppmannausbildung TM1 - Lehrgansgzeugnis TM1 zur Anmeldung beilegen
- Führerschein für das betreffende KFZ - Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung mit TM1-Zeugnis:
- Datum der Anmeldung zählt   spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn durch den zuständigen KBM
- An jedem Lehrgang können Feuerwehrdienstleistende aus dem   bei KBM Ferdinand Duscher abgeben
  gesamten Landkreis teilnehmen
Lehrgangsablauf
1. Woche

Dauer

Montag, Dienstag, Mittwoch 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Samstag 08.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr
2. Woche
Montag, Dienstag, Mittwoch 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Samstag 08.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr

 

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Name: Ferdinand Duscher
Straße: Tannenweg 16
Wohnort: 92431 Neunburg v. Wald
Telefon privat: 09672 / 3651
Telefon dienstlich: 09672 / 9208480
Telefax: 09672 / 925 756
Mobiltelefon: 0172 / 3766184
eMail: Ferdinand.Duscher@kfv-schwandorf.de
Funkrufname: Florian Schwandorf Land 3/4

Maschinistenausbildung und Feuerwehrführerschein

1. Regelung Feuerwehrführerschein
2. Ausbildung- und Prüfbescheinigung
3. Beauftragung zur Ausbildung und Prüftätigkeit
Ablauf der Anmeldung für den Feuerwehrführerschein
Ausbildungs- und Prüfbescheinigung für die Ausbildung am Standort durch den Kommandanten vom örtlich zuständigen KBM aushändigen
Anmeldung durch den örtlich zuständigen KBM an KBM Ferdinand Duscher für die Prüfung auf Landkreisebene bei der Maschinistenausbildung
1. Samstag des Lehrgangs: Ausbildung durch Fahrlehrer
2. Samstag des Lehrgangs: Prüfung durch geschulte Prüfer
Zusatzspiegel für die Ausbildung und Prüfung werden von den Ausbildern gestellt
Prüfungsfahrzeuge müssen von den Feuerwehren selbst gestellt werden. Es können nur Fahrzeuge, die die Anforderung aus der Regelung "Anforderung an das Ausbildungsfahrzeug" erfüllen, verwendet werden.
- Nachweis einer Haftpflichtversichunger für das jeweilige Ausbildungsfahrzeug muß von der Versichung bestätigt werden.
z. B.: kurzes Schreiben der KFZ-Versicherung, in dem diese bestätigt, dass das Fahrzeug für die Führerscheinausbildung haftpflichtversichert ist
Kosten der Ausbildung
Aufwandsentschädigung für Ausbildung und Prüfung: jeweils 25,00 EUR
Gebühr des Landratsamt zum Erhalt der Fahrberechtigung: 23,50 EUR
Das Landratsamt händigt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung den "Feuerwehrführerschein" aus.

 

 

Maschinistenlehrgang in Nabburg vom 23.03. bis 04.04.2009 (Bild zum Download öffnet sich in eigenem Fenster 4 MB)

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Maschinistenlehrgang März 2008 in Pfreimd

 

 

 

Lehrgangsteilnehmer in Pfreimd - 2005