Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverband Schwandorf e. v.

 

 

Satzung für Auszeichnung

mit Ehrenzeichen

Der Kreisfeuerwehrverband Schwandorf e.V. (KFV–SAD) erlässt

gemäss Beschluss der Verbandsvorstandschaft folgende Satzung

für die Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Schwandorf.

Inhaltsverzeichnis:

Seite

§ 1 Allgemeines 2

§ 2 Zweck der Auszeichnung 2

§ 3 Arten der Auszeichnung 2

§ 4 Beantragung der Auszeichnungen 2

§ 5 Verleihung der Auszeichnungen 3

§ 6 Trageweise 3

§ 7 Schlussbestimmungen 4

 

 

Kreisfeuerwehrverband

Schwandorf

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Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen des KFV - SAD

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Der Kreisfeuerwehrverband Schwandorf e.V. (KFV–SAD) hat zur Ehrung

besonders verdienter Persönlichkeiten Auszeichnungen geschaffen.

1.2 Verdienste um das Feuerwehrwesen auf örtlicher Ebene, sowie dessen

besondere Förderung können durch Verleihung der im folgenden aufgeführten

Ehrenzeichen des KFV–SAD gewürdigt werden.

 

§ 2 Zweck der Auszeichnung

2.1 Ehrenkreuz

Das Ehrenkreuz des KFV–SAD wird nur an aktive und passive Feuerwehrleute

verliehen, die Mitglieder des Kreis- und Landesfeuerwehrverbandes

sind und sich insbesondere für das Feuerwehrwesen im Landkreis

Schwandorf verdient gemacht haben.

 

§ 3 Arten der Auszeichnung

3.1 Ehrenkreuz

3.1.1Ehrenkreuz in Silber am Bande

3.1.2 Ehrenkreuz in Gold am Bande

 

§ 4 Beantragung der Auszeichnungen

4.1 Ehrenkreuz

4.1.1 Für die Beantragung des Ehrenkreuzes des KFV–SAD (beide Stufen) ist

das Antragsformular „Ehren-Kreuz des KFV–SAD“ zu verwenden.

4.1.2 Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem Verleihungsdatum

beim Vorsitzenden des KFV–SAD vorliegen.

4.1.3 In der Antragsbegründung ist kurz und prägnant zu begründen, dabei

muss eindeutig erkennbar sein, dass der Auszuzeichnende dieser Ehrung

würdig ist. Ausserdem ist zu bestätigen, dass der zu Ehrende Uniformträger

und Mitglied des Kreis- und Landesfeuerwehrverbandes ist.

 

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Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen des KFV - SAD

 

Insbesondere wird das Ehrenkreuz verliehen für:

Hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen (allgemein)

Besonders mutiges und umsichtiges Verhalten im Feuerwehreinsatz

Langjährige, treue Dienste in der Feuerwehr (Vorstand, einzelnen Mitglieder

der Vorstandschaft, Jugendwart, Gerätewart, etc.)

 

4.1.4 Die vorschlagenden Stellen sind der jeweilige Kommandant oder Vorstand

der Mitgliedsfeuerwehren im Kreis- und Landesfeuerwehrverband, sowie

die einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft des KFV–SAD.

 

4.1.5 Der Vorsitzende des KFV–SAD entscheidet mit seinem Gremium über die

Verleihungswürdigkeit.

 

4.1.6 Zwischen den Stufen Silber und Gold ist mindestens eine Wartezeit von

fünf Jahren einzuhalten. Ausnahmen in besonderen Fällen kann nur die

Vorstandschaft des KFV–SAD beschliessen.

 

§ 5 Verleihung der Auszeichnungen

5.1 Ehrenkreuze

5.1.1 Um eine Entwertung der Feuerwehr–Ehrenkreuze durch allzu großzügige

Verleihung entgegenzuwirken , ist die Anzahl der Verleihungen an bestimmte

Limitierungen gebunden und reguliert.

 

5.1.2 Die Feuerwehr-Ehrenkreuze in Silber können pro Jahr durch den KFVSAD,

höchstens 25 Stück, verliehen werden.

 

5.1.3 Die Feuerwehr-Ehrenkreuze in Gold können pro Jahr durch den KFV–

SAD, höchstens 12 Stück, verliehen werden.

 

5.1.4 Die obengenannten Quoten stellen Richtwerte dar, die in begründeten

Ausnahmefällen mit mehrheitlichem Beschluss der Verbandsvorstandschaft

des KFV–SAD individuell verändert werden können.

 

5.1.5 Für die beiden Klassen der Ehrenkreuze wird eine Aufbewahrungsschatulle,

eine Bandschnalle und eine Urkunde beigegeben.

 

5.2 Die Verleihung des Feuerwehr–Ehrenkreuzes (beider Stufen) soll in einem

feierlichen und würdigen Rahmen erfolgen. Sie wird vom Vorsitzenden,

dessen Stellvertreter oder einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft des

KFV–SAD vorgenommen. Die Ehrung wird für alle Teilnehmer grundsätzlich

in Uniform durchgeführt.

 

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Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen des KFV - SAD

 

5.3 Die Kosten für die Ehrenzeichen, Bandschnalle, Schatulle und Urkunde

werden vom Verbandsvorstand festgelegt und sind vom Beantragendem

(i.d.R. dem Mitgliedsverein) zu tragen.

 

 

§ 6 Trageweise

6.1 Das Feuerwehr–Ehrenkreuz wird auf der linken Brusttasche der Feuerwehruniform

getragen. Die Bandschnalle ist über der linken Brusttasche

anzubringen.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Diese Satzung für die Auszeichnungen mit Ehrenzeichen des KFV–SAD

wurde in der Sitzung des Verbandsvorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes

Schwandorf am 24. Oktober 2004 beschlossen. Die Satzung tritt mit

dem unten aufgeführten Datum in Kraft.

 

 

Schwandorf, den 01. Januar 2005

 

 

gez Siegfried Hammerer

Vorsitzender

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Ehrenkreuz in Gold Bandschnalle des Ehrenkreuz in Gold
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Download:

Antrag auf Verleihung des Ehrenkreuz in Silber oder Gold

Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen