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Satzung für Auszeichnung
mit Ehrenzeichen
Der Kreisfeuerwehrverband Schwandorf e.V. (KFVSAD) erlässt
gemäss Beschluss der Verbandsvorstandschaft folgende Satzung
für die Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Schwandorf.
Inhaltsverzeichnis:
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§ 1 Allgemeines 2
§ 2 Zweck der Auszeichnung 2
§ 3 Arten der Auszeichnung 2
§ 4 Beantragung der Auszeichnungen 2
§ 5 Verleihung der Auszeichnungen 3
§ 6 Trageweise 3
§ 7 Schlussbestimmungen 4
Kreisfeuerwehrverband
Schwandorf
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Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen des KFV - SAD
§ 1 Allgemeines
1.1 Der Kreisfeuerwehrverband Schwandorf e.V. (KFVSAD) hat zur
Ehrung
besonders verdienter Persönlichkeiten Auszeichnungen geschaffen.
1.2 Verdienste um das Feuerwehrwesen auf örtlicher Ebene, sowie dessen
besondere Förderung können durch Verleihung der im folgenden
aufgeführten
Ehrenzeichen des KFVSAD gewürdigt werden.
§ 2 Zweck der Auszeichnung
2.1 Ehrenkreuz
Das Ehrenkreuz des KFVSAD wird nur an aktive und passive
Feuerwehrleute
verliehen, die Mitglieder des Kreis- und Landesfeuerwehrverbandes
sind und sich insbesondere für das Feuerwehrwesen im Landkreis
Schwandorf verdient gemacht haben.
§ 3 Arten der Auszeichnung
3.1 Ehrenkreuz
3.1.1Ehrenkreuz in Silber am Bande
3.1.2 Ehrenkreuz in Gold am Bande
§ 4 Beantragung der Auszeichnungen
4.1 Ehrenkreuz
4.1.1 Für die Beantragung des Ehrenkreuzes des KFVSAD (beide
Stufen) ist
das Antragsformular Ehren-Kreuz des KFVSAD zu verwenden.
4.1.2 Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem Verleihungsdatum
beim Vorsitzenden des KFVSAD vorliegen.
4.1.3 In der Antragsbegründung ist kurz und prägnant zu begründen,
dabei
muss eindeutig erkennbar sein, dass der Auszuzeichnende dieser Ehrung
würdig ist. Ausserdem ist zu bestätigen, dass der zu Ehrende
Uniformträger
und Mitglied des Kreis- und Landesfeuerwehrverbandes ist.
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Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen des KFV - SAD
Insbesondere wird das Ehrenkreuz verliehen für:
Hervorragende Leistungen im
Feuerwehrwesen (allgemein)
Besonders mutiges und
umsichtiges Verhalten im Feuerwehreinsatz
Langjährige, treue Dienste in
der Feuerwehr (Vorstand, einzelnen Mitglieder
der Vorstandschaft, Jugendwart, Gerätewart, etc.)
4.1.4 Die vorschlagenden Stellen sind der jeweilige Kommandant oder
Vorstand
der Mitgliedsfeuerwehren im Kreis- und Landesfeuerwehrverband, sowie
die einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft des KFVSAD.
4.1.5 Der Vorsitzende des KFVSAD entscheidet mit seinem Gremium
über die
Verleihungswürdigkeit.
4.1.6 Zwischen den Stufen Silber und Gold ist mindestens eine Wartezeit
von
fünf Jahren einzuhalten. Ausnahmen in besonderen Fällen kann nur die
Vorstandschaft des KFVSAD beschliessen.
§ 5 Verleihung der Auszeichnungen
5.1 Ehrenkreuze
5.1.1 Um eine Entwertung der FeuerwehrEhrenkreuze durch allzu
großzügige
Verleihung entgegenzuwirken , ist die Anzahl der Verleihungen an bestimmte
Limitierungen gebunden und reguliert.
5.1.2 Die Feuerwehr-Ehrenkreuze in Silber können pro Jahr durch
den KFVSAD,
höchstens 25 Stück, verliehen werden.
5.1.3 Die Feuerwehr-Ehrenkreuze in Gold können pro Jahr durch den
KFV
SAD, höchstens 12 Stück, verliehen werden.
5.1.4 Die obengenannten Quoten stellen Richtwerte dar, die in begründeten
Ausnahmefällen mit mehrheitlichem Beschluss der Verbandsvorstandschaft
des KFVSAD individuell verändert werden können.
5.1.5 Für die beiden Klassen der Ehrenkreuze wird eine
Aufbewahrungsschatulle,
eine Bandschnalle und eine Urkunde beigegeben.
5.2 Die Verleihung des FeuerwehrEhrenkreuzes (beider Stufen) soll in
einem
feierlichen und würdigen Rahmen erfolgen. Sie wird vom Vorsitzenden,
dessen Stellvertreter oder einzelnen Mitglieder der Vorstandschaft des
KFVSAD vorgenommen. Die Ehrung wird für alle Teilnehmer
grundsätzlich
in Uniform durchgeführt.
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Satzung für Auszeichnung mit Ehrenzeichen des KFV - SAD
5.3 Die Kosten für die Ehrenzeichen, Bandschnalle, Schatulle und Urkunde
werden vom Verbandsvorstand festgelegt und sind vom Beantragendem
(i.d.R. dem Mitgliedsverein) zu tragen.
§ 6 Trageweise
6.1 Das FeuerwehrEhrenkreuz wird auf der linken Brusttasche
der Feuerwehruniform
getragen. Die Bandschnalle ist über der linken Brusttasche
anzubringen.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Diese Satzung für die Auszeichnungen mit Ehrenzeichen des
KFVSAD
wurde in der Sitzung des Verbandsvorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes
Schwandorf am 24. Oktober 2004 beschlossen. Die Satzung tritt mit
dem unten aufgeführten Datum in Kraft.
Schwandorf, den 01. Januar 2005
gez Siegfried Hammerer
Vorsitzender
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